9. Juni 2024 - Wahlen zum Europäischen Parlament

Baner wybory UE

 

Wahlen zum Europäischen Parlament 2024

Sie können weltweit an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen! Registrieren Sie sich vor dem 4. Juni unter https://ewybory.msz.gov.pl/

Allgemeine Informationen

Der Präsident der Republik Polen hat für den 9. Juni 2024 die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Republik Polen angeordnet.

Die Wähler mit Wohnsitz im Ausland werden ihre Stimme in den Wahlbezirken abgeben können, die gemäß dem Gesetz vom 5. Januar 2011. - Wahlordnung vom Außenminister festgelegt wurden.

Die Liste der Wahlbezirke wird im Anhang der Verordnung des Außenministers vom 30. April 2024 über die Einrichtung von Wahlbezirken im Ausland bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in der Republik Polen im Jahr 2024 für die im Ausland lebenden polnischen Staatsbürger veröffentlicht.

Um eine Stimme abgeben zu können, ist es notwendig, bei dem territorial zuständigen Konsul die Aufnahme in das Wahlregister zu beantragen. Der Antrag kann bis zum 4. Juni 2024 gestellt werden.

Es gibt drei Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen:

Wir empfehlen die Beantragung über den e-Election-Service,
Einreichung eines Antrags in Papierform mit eigener Unterschrift (persönlich oder per Post),
Einreichung eines Antrags an die E-Mail-Adresse des Konsuls, zusammen mit einem Scan/Foto des persönlich unterzeichneten Antrags (Antragsformular auf den Websites der ausländischen Vertretungen).

Kalendarium

Fristen für die Durchführung von Wahlhandlungen durch den Konsul bei den Wahlen zum Europäischen Parlament:

Bis zum 20. Mai veröffentlicht der Konsul in Form eines Aushangs Informationen über die Anzahl der Wahlbezirke und die vorgesehenen Sitze der Kommissionen.
Der 20. Mai ist die Frist für die Wahlbevollmächtigten, Kandidaten für die Mitglieder der PECs vorzuschlagen.
Der 23. Mai ist der Stichtag für die Ernennung der PECs durch den Konsul.

Der 4. Juni ist der Stichtag für die Einreichung von Anträgen für das Wählerverzeichnis.

Bis zum 6. Juni können Sie beim Konsul eine Bescheinigung über Ihr Wahlrecht beantragen.

Wahltag des Europäischen Parlaments - 9. Juni 2024: Die Stimmabgabe in den im Ausland eingerichteten Wahlbezirken findet zwischen 7 und 21 Uhr Ortszeit statt. Wenn die Stimmabgabe am Tag nach dem nationalen Wahltag abgeschlossen wäre, wird die Stimmabgabe am Tag davor (8. Juni 2024) durchgeführt.
E-Wahlen - Eintragung in das Wählerverzeichnis im Ausland

E-Election ist ein elektronischer Dienst des Außenministers, mit dem sich die Wähler in die von den Konsuln erstellten Wählerverzeichnisse eintragen können.

Mit E-Election ist es möglich, sich in das Register einzutragen, ohne das Haus zu verlassen.

Der Wähler wählt selbständig ein für seinen Wohnsitz im Ausland geeignetes Wahllokal aus und gibt dann die erforderlichen Daten ein. Um sich mit e-Election in das Wählerverzeichnis einzutragen, braucht der Wähler keine elektronische Signatur, keine vertrauenswürdige Signatur und keine qualifizierte Signatur.

Die Nutzung des e-Election-Dienstes zur Meldung an das Wählerverzeichnis wird bis zum 5. Tag vor dem Wahltag, also bis zum 4. Juni 2024, möglich sein.

Rechtsakte

Die Rechtsakte für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 im Ausland finden Sie auf der Website des Aussenminiterium Polens (MSZ) unter "Rechtsakte".

Häufig gestellte Fragen

Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 im Ausland finden Sie auf der Website des Aussenminiterium Polens (MSZ) unter "Häufig gestellte Fragen"

https://elections.europa.eu/pl/

Quelle: https://www.gov.pl/web/niemcy/wybory-do-parlamentu-europejskiego-2024