
Das Außenministerium hat eine offene Aufforderung zur Einreichung von Anträgen „Unterstützung für die Polonia im Bereich der Aktivierung der bürgerlichen Einstellungen“ angekündigt. Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet am 23. April 2025 um 16.00 Uhr. Anträge können nicht direkt von polnischen Organisationen im Ausland eingereicht werden. sondern von einem Akteur in Polen - Vereinen oder Stiftungen.
Die Abteilung für die Zusammenarbeit mit Polonia und Polen im Ausland teilt mit, dass der Außenminister am 2. April 2025 auf der Grundlage des Gesetzes vom 27. August 2009 über die öffentlichen Finanzen (GBl. 2024, Pos. 1530, in der geänderten Fassung) und des Gesetzes vom 24. April 2003 über die gemeinnützige Tätigkeit und das Ehrenamt (GBl. 2024, Pos. 1491, in der geänderten Fassung) eine offene Ausschreibung „Unterstützung der polnischen Gemeinschaften im Bereich der Aktivierung der bürgerlichen Einstellungen“ angekündigt hat. Im Rahmen des Wettbewerbs werden Angebote für die Durchführung einer öffentlichen Aufgabe ausgewählt, die darauf abzielt, polnische Gemeinschaften im Bereich der Aktivierung von Einstellungen und des staatsbürgerlichen Bewusstseins zu unterstützen, um die Aktivität der Polonia im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben des Wohnsitzlandes zu erhöhen und die Integration der Polonia zu fördern.
Die Höhe der Mittel, die für die Durchführung der öffentlichen Aufgaben vorgesehen sind, beträgt 1.700.000,00 PLN, in Übereinstimmung mit den in den Wettbewerbsregeln dargelegten Annahmen.
Einzelheiten zum Wettbewerb unter: https://www.gov.pl/.../konkurs-dotacyjny-wsparcie.
